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Personengesellschaft,Zuständigkeit,Sitz

Sachverhalt: Herr D ist Gesellschafter mehrerer Kapital- und Personengesellschaften. Die Gesellschaften liegen – bis auf 1 Gesellschaft, die D-GmbH & Co. KG – im Zuständigkeitsbereich des FA B in Ba-Wü. Die oben genannte D GmbH &Co. KG sitzt in Brandenburg; wurde aber aus Vereinfachungsgründen auch beim FA B in Ba-Wü veranlagt. Herr D hat seinen Kommanditanteil an der KG und den Anteil an der Verwaltung GmbH zum 02.01.2022 an eine Gesellschaft S aus Brandenburg verkauft. Der Sitz wurde innerhalb Brandenburg an den Geschäftssitz dieser Gesellschaft S verlegt. Eintragung im HR am 16.03.22. Der Kommanditist D ist ausgeschieden; die Einlage ist im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf die Gesellschaft S übergegangen. Die steuerliche Beratung hat ab dem 01.01.2022 eine Stb-Gesellschaft in Brandenburg übernommen. Wir haben unsere Tätigkeit zum 31.12.2021 eingestellt. Das FA B in BA–Wü hat kürzlich die Veranlagung der Jahre 2020 und 2021 vorgenommen. Der zuständige Sachbearbeiter dieses Bezirks Personengesellschaften nervt nun dergestalt, dass er wegen dem Verkaufserlöses die ESTVZ 2022 des Herrn D anpassen möchte. Wie beschrieben, handelt es sich um die des Sachbearbeiters des Bezirks Personengesellschaften; nicht um jenen des Bezirks Einkommensteuerveranlagung. Von unserer Seite lässt sich die Anpassung durchaus nachvollziehen. Die Berechnung ist derzeit nur noch nicht möglich, da noch nicht alle Bedingungen erfüllt sind und somit der Kaufpreis noch nicht vollständig geflossen ist. Diese Hinweise ignoriert der o.g. Sachbearbeiter des FA B in Ba-Wü konsequent. Er leitet auch die Akten nicht an das FA in Brandenburg weiter. Frage: 1.) Wird der Aufgabegewinn 2022 im Rahmen der ESt-Erklärung oder im Rahmen der F-Erklärung (so unsere Meinung) festgestellt. 2.) Sofern im Rahmen der F-Erklärung ist – nachdem Herr D ab 02.01.2022 nun keinerlei Beziehungen zu der D GmbH & Co. KG mehr hat – dann nicht das FA in Brandenburg zuständig? 3.) Wie kann veranlasst werden, dass die Akten nun endlich an das FA in Brandenburg versandt werden?
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