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Verfahrensrecht,Selbstanzeige,Berichtigungspflicht

Meine Mandantin ist Professorin. Nebenberuflich erhält sie von mehreren Verlagen Autorenhonorare. Sie nimmt hierfür die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch. Bei der Veranlagung 2020 ist aufgefallen, dass ein Verlag ihr 7 % Umsatzsteuer auszahlt (circa 300 €). Nach meinem Hinweis hat der Verlag im Jahr 2021 nun die Vergangenheit rückabgewickelt. Für die 13 Vorjahre wurden insgesamt etwa 3.300 € an Umsatzsteuer aufgelistet. Nach der Vereinbarung mit dem Verlag zahlt meine Mandantin diese irrtümlich erhaltenen 3.300 € sofort im Jahr 2021 zurück und der Verlag ändert dementsprechend seine Fakturierung und seinen Vorsteuerabzug. Übrigens unterlagen die zu viel erhaltenen Beträge bei meiner Mandantin ja der Ertragsbesteuerung. Dies würde durch die Rückzahlung im Jahr 2021 (als Betriebsausgabe) rückgängig gemacht. Wie gehe ich jetzt verfahrensrechtlich hiermit um? Ich wollte eigentlich als Anlage zur Veranlagung 2020 das Finanzamt über diese Vorgehensweise informieren und keine weiteren Schritte unternehmen. Oder müsste ich doch (als gültige Selbstanzeige) alle Vorjahre ändern?
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