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Verfahrensrecht,Einspruchsbefugnis,Änderungsbescheid

Bei einem Mandanten wurde bei der Steuererklärung 2019 der Freibetrag für Alleinerziehende versehentlich nicht gestellt. Der Bescheid war inzwischen rechtskräftig. Die Veranlagung wurde anschließend wegen Änderung des Ergebnisses an einer Grundstücksgemeinschaft geändert; es ergab sich eine Erstattung. Gegen diesen geänderten Bescheid haben wir Einspruch eingelegt und den Freibetrag für Alleinerziehende beantragt. Das Finanzamt beabsichtigt, den Einspruch zurückzuweisen mit der Begründung, dass der Änderungsbescheid zugunsten des Steuerpflichtigen geändert wurde und deswegen kein Einspruch dagegen möglich wäre. Frage: Stimmt das?
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