Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Einheitswert,Änderung,Grundlagenbescheid

Ein unbebautes Grundstück wurde im Jahre 2013 mit einem Einfamilienhaus bebaut. Das Finanzamt hat aber meine Mandanten nie aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung des neuen Einheitswerts auf den 01.01.2014 hereinzugeben. Nun hat das Finanzamt den Fehler wohl im Zusammenhang mit der neuen Grundsteuerreform gemerkt und meine Mandanten angeschrieben, die fehlende Steuererklärung auf den 01.01.2018 hereinzugeben, angeblich hätten sie keine Abschrift/Kenntnis der Baugenehmigung vom Jahre 2012 erhalten. Aus meiner Sicht ist aber Festsetzungsverjährung eingetreten, und es kann der Einheitswert vom unbebauten Grundstück zum Einfamilienhaus nicht mehr korrigiert werden. Was ist richtig?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen