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Verfahrensrecht,Änderung Steuerbescheid,Lohnsteuerbescheinigung

Unser Mandant, die X GmbH, hat im Jahr 2021 einem Mitarbeiter M gekündigt. Im Rahmen der Kündigung hat der Mitarbeiter eine Abfindung erhalten (wurde normal in der Lohnsteuerbescheinigung versteuert, also keine 1/5-Regelung). Nun im Jahr 2022 wird M wieder eingestellt. Die Parteien sind sich darüber einig, das die im Jahr 2021 an M gezahlte Abfindung wieder rückgängig gemacht werden soll. M hat allerdings bereits seine Einkommensteuererklärung 2021 erstellt, der Bescheid liegt vor und ist bestandskräftig. Für alle Parteien wäre es das einfachste, wenn man die Gehaltsabrechnung des Jahres 2021, in der die Abfindung versteuert wurde, entsprechend korrigiert (also ohne die Abfindung). Die Frage ist, ob dieser Weg zulässig ist und ob der ESt-Bescheid aufgrund der geänderten Lohnabrechnung und der damit einhergehenden geänderten Lohnsteuerbescheinigung eine Änderung des bestandskräftigen ESt-Bescheids ermöglicht. Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn der ESt-Bescheid noch nicht bestandskräftig ist?
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