Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Korrektur von Steuerbescheiden,Einkommensteuerbescheid

Mit Datum vom 15.01.2020 wurde ein Riester-Vertrag aufgelöst (schädliche Verwendung). Das Guthaben wurde ausbezahlt abzüglich der einbehaltenen Altersvorsorgezulagen. In der ESt-Erklärung 2020 sind Sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG i.H.v. 300 € anzusetzen. Dies ergibt sich aus der Mitteilung der Versicherung und den elektronischen Steuerdaten. In der ESt-Erklärung 2019 wurde dieser Sachverhalt vom damaligen Bearbeiter versehentlich berücksichtigt, da er annahm, dass es sich bei dem Schreiben der Versicherung vom 15.01.2020 um die Bescheinigung für das Vorjahr 2019 handelte. Es handelte sich jedoch nur um die Bescheinigung nach § 94 Abs. 1 Satz 4 EStG (Mitteilung über die zurückzuzahlende Altersvorsorgezulage i.H.v. 4.600 €). Vom Bearbeiter wurde dieser Betrag als Sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG angesetzt. Das Finanzamt hat den Betrag so in den Bescheid übernommen und auch keine Rückfragen dazu gestellt, obwohl ja keine entsprechenden elektronischen Steuerdaten vorlagen. Das Finanzamt hat also den Beleg nicht gesehen. Der ESt-Bescheid 2019 ist bestandskräftig und steht nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO. Sehen Sie eine Möglichkeit, den ESt-Bescheid 2019 noch zu ändern? Wenn ja, nach welcher Vorschrift bzw. mit welcher Begründung? Die ESt-Erklärung 2020 wird jetzt abgegeben und in dieser werden die „richtigen“ Einkünfte erklärt.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen