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Zinsen,Berechnung

Der Steuerbescheid 2019 (Erstbescheid) enthält folgenden Vorbehaltsvermerk: „Die Zinsfestsetzung wird (teilweise) ausgesetzt nach § 165 Abs. 1 Satz 4 AO.“ Im Festsetzungsteil: „zu verzinsen 22.600,00 € zu Ihren Ungunsten 22.600,00 € vom 01.10.2021 bis 20.05.2022 (0 volle Monate zu 0,5 % = 0,0) festzusetzende Zinsen 0,00 €.“ Ist die vorstehende Deklaration der Zinsen mit 0 € als Festsetzung zu werten bzw. steht die Form/Handlung dem Vorbehaltsvermerk formal und im Sinne „protestatio facto contraria non valet“ entgegen?
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