Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Einzelveranlagung,Ehegatten,Wahlrecht

Für den Mandanten P wurde die Einkommensteuererklärung 2019 erstellt. Dieser wurde als ledig eingestuft und entsprechend steuerlich behandelt (Einzelveranlagung). Das Finanzamt veranlagte erklärungsgemäß. Die Einspruchsfrist war am 18.11.2021 abgelaufen. Nach Rechtskraft des Bescheids stellte sich heraus, dass Herr P am 25.7.2019 Frau D geheiratet hat. Diese hat noch ein Kind A, geb. 16.4.2009, mit in die Ehe gebracht. Am 11.8.2019 wurde die gemeinsame Tochter L geboren. Daraufhin habe ich einen Antrag auf Änderung des Bescheids gestellt, der mit Schreiben des Finanzamts vom 21.1.2022 abgelehnt wurde. In dem Schreiben stellte das Finanzamt wie folgt fest: Eine Änderung nach § 164 AO ist nicht möglich, da der Bescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erging. Ebenso ist eine Änderung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2a AO auch nicht möglich, da die Einspruchsfrist von einem Monat gem. § 355 Abs. 1 AO bereits am 18.11.2021 abgelaufen war. Des Weiteren ist eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO nicht möglich, da die Berücksichtigung des Kinderfreibetrags zu einer niedrigen Steuer führt und bezüglich des nachträglichen Bekanntwerdens grobes Verschulden vorliegt. Für Ihren Mandanten wurde Einzelveranlagung beantragt. Der Kinderfreibetrag für die Tochter A von Frau D kann damit nicht bei ihrem Mandanten beantragt werden, da kein Kindschaftsverhältnis im Sinne von § 32 Abs. 1 EStG besteht. Sehen Sie hier noch eine Möglichkeit, nachträglich die Zusammenveranlagung sowie die Berücksichtigung der Kinder zu erreichen? Frau D hatte im Jahr 2019 keine Einkünfte, mit Ausnahme von Kinder- und Elterngeld, erzielt.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen