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Verfahrensrecht,Betriebsprüfung,Sachlicher Umfang

Die Steuerbescheide über Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sind für das Jahr 2018 und die Vorjahre als endgültig erklärt. Der Vorbehalt der Nachprüfung wurde aufgehoben. Das Finanzamt setzt dennoch eine Lohnsteuerprüfung für die Jahre 2016, 2017, 2018 und 2019 an. Darf das Finanzamt prüfen? Wie ist mit den Feststellungen umzugehen, wenn diese nicht nur die Lohnsteuer, sondern auch die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer betreffen?
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