Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 14c UStG,§§ 173,175,129 AO,Korrekturmöglichkeiten

Meine Mandantin aus Deutschland hat eine Vermittlungsleistung im Jahr 2017 an einen Unternehmer in der Schweiz ausgeführt. Bei diesem Unternehmer wird aktuell eine Betriebsprüfung durchgeführt. Der Betriebsprüfer kommt zu folgendem Ergebnis: Nach Ansicht der Betriebsprüfung liegt der Ort der sonstigen Leistung nach § 3a Abs. 2 S. 2 UStG in der Schweiz. Die sonstigen Leistungen seien daher in der Schweiz erbracht und somit nicht in Deutschland steuerbar. Aus Sicht des BP handelt es sich daher bei der von meiner Mandantin ausgewiesenen Umsatzsteuer um eine gesetzlich nicht geschuldete Steuer im Sinne des § 14c Abs. 1 UStG. Das Schweizer Unternehmen fordert jetzt die Berichtigung der Rechnungen und die Rückerstattung der zu Unrecht ausgewiesenen Umsatzsteuer. Die Feststellung des Betriebsprüfers zweifle ich nicht an. Fraglich ist für mich, ob meine Mandantin nach Korrektur der Rechnung die unrichtig ausgewiesene und von ihr abgeführte USt für 2017 vom Finanzamt zurückerhält, oder ob für sie tatsächlich ein Schaden in Höhe der zu Unrecht ausgewiesenen Umsatzsteuer entsteht. Das Jahr 2017 meiner Mandantin wurde bereits im Rahmen einer Betriebsprüfung geprüft. Die aus der Betriebsprüfung ergangenen Bescheide sind nicht mehr anfechtbar. Die falsche Rechnung wurde im Rahmen der Betriebsprüfung bei meiner Mandantin nicht moniert.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen