Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Verfahrensrecht,Änderung Steuerbescheide,Grobes Verschulden

Einem Mandanten mit Vermietungseinkünften ist folgender Fehler unterlaufen: Die Mietaufstellung war mit dem Begriff „Kaltmiete“ bezeichnet, tatsächlich waren es aber die Warmmieten. In den Steuererklärungen 2016–2019 sind nur die „Kaltmieten“ angesetzt, keine Werbungskosten. Somit wurde zu viel versteuert. Die Bescheide 2016 und 2017 stehen nicht unter Vorbehalt der Nachprüfung, 2018 und 2019 stehen unter VdN. Können wir hier eine Änderung der Steuerfestsetzung beantragen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen