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Erlass,Verspätungszuschlag

Sachverhalt: Unsere Steuerkanzlei hat aufgrund der Corona-Pandemie die Steuererklärung 2019 von Herrn H nicht pünktlich zum 30. August 2021 fertiggestellt bekommen. Aus diesem Grund haben wir am 2. Sept. 2021 einen Antrag auf Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt gestellt. Am 7. Sept. 2021 haben wir die Einkommensteuererklärung 2019 dem Finanzamt übermittelt. Am 8. Sept. 2021 haben wir vom Finanzamt das Schreiben (Datum 6. Sept. 2021) erhalten, dass eine Fristverlängerung für die Einkommensteuer 2019 nicht gewährt wird. Im Einkommensteuerbescheid 2019 wurde vom Finanzamt ein Verspätungszuschlag von 130 € festgesetzt (0,25 % von der Steuernachzahlung). Frage: Ist ein Erlass des Verspätungszuschlags möglich, obwohl bei der Einreichung der Steuererklärung 2019 uns noch nicht bekannt war, dass unserem Antrag vom 2. Sept. 2021 nicht stattgegeben wurde?
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