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Einkommensteuer,Zusammenveranlagung,Bestandskraft Steuerbescheid

Die Eheleute C. leben getrennt. Die Ehefrau hat lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Ehemann hat Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Steuererklärung für den Ehemann war noch gar nicht fertig (bzw. es wurde damit noch nicht begonnen, weil erhebliche Honorarrückstände bestehen). Für die Ehefrau wurde die Einkommensteuererklärung 2019 an das Finanzamt elektronisch übermittelt. Es wurde eine Einzelveranlagung nach § 26a EStG durchgeführt. Da wir keine neue Mandantennummer eingerichtet haben, wurden die Daten des Ehemannes ebenfalls elektronisch an das FA übermittelt. Dies ist irrtümlich passiert, wir wollten für den Ehemann nichts einreichen. Der Bescheid für den Ehemann ist nach § 165 I AO teilweise vorläufig. Wie schaffen wir diesen Steuerbescheid für den Ehemann aus der Welt? Kann man die Aufhebung des Bescheids beantragen und den Sachverhalt schildern? Der Bescheid für die Ehefrau ist in Ordnung. Der Ehemann soll laut Bescheid eine erhebliche Nachzahlung leisten. Wie ist zu verfahren? 
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