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Verfahrensrecht,Einspruch,Korrekturnorm

Das Finanzamt hat die Besteuerungsmerkmale unseres Mandanten geschätzt. Ich habe innerhalb der Einspruchsfrist die endgültigen Erklärungen und die E-Bilanz fristgerecht übertragen. Leider habe ich bei der USt-Erklärung das falsche Jahr übertragen. Das Finanzamt hat mich einen Tag nach Ablauf der Einspruchsfrist auf meinen Fehler aufmerksam gemacht. Ich habe unverzüglich die richtige Erklärung übertragen. Die Nachzahlung, die sich aufgrund der Erklärung ergab, hat unser Mandant innerhalb der Frist pünktlich gezahlt. Das Finanzamt wertet die Übertragung der richtigen USt-Erklärung als Einspruch, der aufgrund der Verspätung abgewiesen wird. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen noch?
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