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Verfahrensrecht,Festsetzungsfrist,Korrekturvorschrift

GmbH pachtet von Drittem eine Halle an. Der Pachtvertrag lautet auf Miete plus Umsatzsteuer. Der Vermieter zahlt die Umsatzsteuer, der Mieter verbucht ohne Umsatzsteuer. Es geht um die Umsatzsteuer 2014 bis 2016. Die Umsatzsteuerjahreserklärungen wurden jeweils in den Folgejahren (für 2014 im Jahr 2015) eingereicht. Gibt es noch eine Möglichkeit zur Änderung, da vom Ansatz her die Festsetzungsverjährung eingetreten ist?
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