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Verfahrensrecht,Festsetzungsfrist,Korrekturnorm

Die Mandantin hat im Jahr 1974 ein auf ihrem Grundstück befindliches, selbst genutztes Gebäude abgerissen und ein neues erstellt (Fertigstellung 1975). Erst jetzt fiel der Mandantin auf, dass sie neben einem neuen Einheitswertbescheid auch weiterhin einen Einheitswertbescheid für das abgerissene Gebäude erhalten hat. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt wurde dieser Einheitswertbescheid (01.01.2022) am 21.07.2022 wegen Fehlerbeseitigung aufgehoben. Die Mandantin hat die gesamten Jahre auch auf den fehlerhaften Einheitswertbescheid Grundsteuer gezahlt, da ebenfalls zwei Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide ergangen sind. Welche Möglichkeiten hat die Mandantin und über welchen rückwirkenden Zeitraum, die Grundsteuer auf das nicht mehr vorhandene Gebäude zurückzuerhalten?
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