Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO,grobes Verschulden,nachträgliches Bekanntwerden

Mandant hat sich im Jahr 2019 für das private Wohnhaus eine Photovoltaikanlage gekauft. Da er bereits im Jahr 2019 die Vorsteuer in Höhe von 3.658 € aus der Rechnung geltend machen wollte, hat er im Jahr 2019 die Rechnung erhalten und bezahlt. Damit waren die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug im Jahr 2019 gegeben. Die an das Elektrounternehmen im Jahr 2019 gezahlte Vorsteuer wurde Anfang 2020 mit Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung für das IV. Quartal 2019 wieder an den Mandanten vom Finanzamt erstattet. Die Lieferung und Montage der Photovoltaikanlage erfolgte Anfang 2020. Die Inbetriebnahme war am 20.02.2020. Die Einkommensteuererklärung 2019 wurde am 15.06.2020 abgegeben. Am 26.06.2020 hatte das Finanzamt die Rechnung der Anlage angefordert, am 23.07.2020 erfolgte die Bekanntgabe des ESt-Bescheids für 2019. Dieser war nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und auch nicht vorläufig hinsichtlich der gewerblichen Einkünfte aus der Photovoltaikanlage. Für das Jahr 2019 wurde nur laufende Aufwendungen von 50 € als Betriebsausgabe geltend gemacht. Betriebseinnahmen fielen noch keine an. Allerdings wurde im Jahr 2019 die gezahlte Vorsteuer von 3.658 € nicht als Betriebsausgabe in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung erklärt. Mit Abgabe der Einkommensteuererklärung 2020 wurde vom Mandanten in einem Begleitschreiben erläutert, dass die vom Finanzamt im Jahr 2020 erstattete Vorsteuer aus dem Jahr 2019 von 3.658 € nicht als Betriebseinnahme im Jahr 2020 erklärt wird, da im Jahr 2019 die gezahlte Vorsteuer nicht als Betriebsausgabe im Jahr 2019 erklärt wurde. Das Finanzamt möchte aber mit Rückfrage zur ESt-Erklärung 2020 die erstattete Vorsteuer im Jahr 2020 als Betriebseinnahme ansetzen, wissend, dass im Jahr 2019 keine entsprechende Betriebsausgabe erklärt wurde. Kann oder muss das Finanzamt auf Antrag den ESt-Bescheid 2019 dahingehend ändern, etwa als neue Tatsache bzw. rückwirkendes Ereignis, und die 3.658 € als Betriebsausgabe anerkennen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen