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§ 171 Abs. 4 AO,Ablaufhemmung wg. Beginn einer Betriebsprüfung,AEAO zu § 171 Nr. 3

Mandant erhält Anordnung für Außenprüfung für den Zeitraum 2016 bis 2019. Datum Prüfungsanordnung: 16.12.2021 Eingang beim Steuerberater: 20.12.2021 Die Prüfung soll am 10.01.2022 beim Mdt. beginnen. Mit der Prüfungsanordnung wurden Daten-CDs angefordert. StE 2016 wurde im Jahr 2017 beim FA eingereicht. Hat die Außenprüfung bereits im Jahr 2021 begonnen bzw. kann 2016 noch geprüft werden?
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