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Steuererklärung,Korrektur,§ 153 AO

Eheleute haben in den letzten zehn Jahren ihre Einkommensteuererklärung selbst erstellt und dem Finanzamt übermittelt. Der ESt-Bescheid 2009 datiert vom 10.05.2010, der Bescheid 2020 vom 09.06.2011. Sie haben jährliche Nettomieten von unverändert 3.900 € nicht erklärt. Diesen Fehler hat die Ehefrau im Jahr 2021 festgestellt, nachdem ihr Mann verstorben ist. Veranlagungen wurden bis einschl. 2020 durchgeführt. Meine Fragen: Sollte eine Selbstanzeige abgegeben werden? Ab welchem Jahr müssen die Mieteinkünfte erklärt werden? Oder besteht evtl. die Möglichkeit einer Berichtigung für die letzten fünf Jahre wegen geringer Zusatzeinkünfte? Der Stpfl. hat für alle Jahre Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit erzielt.
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