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Konto,Privat

Im Rahmen einer Betriebsprüfung wird die Einkommensteuer – insbesondere die Vermietungseinkünfte – der Jahre 2017–2019 geprüft. Der Steuerpflichtige unterhält für jedes Objekt ein eigenes Bankkonto, welches vom Hausverwalter zur Erstellung von Hausabrechnungen ausgewertet wird, zusätzlich hat er zwei weitere Privatkonten. Laut Auffassung der Betriebsprüferin sind auch diese Privatkonten im Rahmen der Prüfung vorzulegen. Wie ist Ihre Einschätzung dazu? Gibt es überhaupt eine Verpflichtung zur Aufbewahrung dieser privaten Bankbelege?
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