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Antrag,Widerruf

Ich habe einen Befreiungsantrag bzgl. der Solaranlage gestellt, diese wurde genehmigt. Danach entschied sich der Steuerpflichtige den Verlust dann doch geltend zu machen. Das Finanzamt teilte dann folgenden Punkt mit: Die Gewinnermittlung (Anlage EÜR) ist nicht berücksichtigt worden, da Ihr Antrag auf Anwendung einer Vereinfachungsregelung bei kleinen Photovoltaikanlagen mit Schreiben vom 11.02.2022 genehmigt worden ist. Der Antrag bewirkt, dass einkommensteuerlich unterstellt wird, dass Sie die Photovoltaikanlage - von Beginn an - nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben haben. Bezüglich der Wirkung des Antrags verweise ich zudem auf Randziffer 6 des BMF-Schreibens vom 29.10.2021: "Der Antrag, der beim örtlich zuständigen Finanzamt zu stellen ist, wirkt in allen offenen Veranlagungszeiträumen und auch für die Folgejahre. In diesen Fällen ist eine Anlage EÜR für den Betrieb der Photovoltaikanlage/des BHKW für alle offenen Veranlagungszeiträume nicht mehr abzugeben." Sie haben den o. g. Antrag am 09.01.2022 gestellt, die Genehmigung erfolgte am 11.02.2022. Die Einkommensteuererklärung 2021 ist am 19.05.2022 eingereicht worden. Der Veranlagungszeitraum 2021 war bei Antragsgenehmigung noch offen und nicht bestandskräftig. Eine Berücksichtigung der Anlage EÜR ist somit für 2021 sowie für die Folgejahre ausgeschlossen. Meines Erachtens liegt kein Bescheid vor, wo eine Rechtsbelehrung erfolgte. Im Einspruch habe ich Folgendes diktiert: Nach der telefonischen Rücksprache mit meiner Mitarbeiterin Frau Laura Marienfeld teilte diese mir mit, dass eine Änderung bzw. die Berücksichtigung des Verlustes aus der Solaranlage nicht möglich sei, da ein Antrag auf Befreiung gestellt wurde. Meines Erachtens dürfte dies aber trotzdem möglich sein. Hinsichtlich des Antrages wurden keinerlei Rechtsbelegungen mitgeteilt. Insoweit bitte ich um Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand sowie um Änderung des Steuerbescheides.
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