Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Bericht,Auswertung

In der Einkommensteuererklärung für das KJ 2019 wurden bei den Einkünften aus V+V die gezahlten und abziehbaren Vorsteuerbeträge aus den HK eines Bürogebäudes nicht erklärt und infolgedessen im Bescheid auch nicht berücksichtigt. Der Steuerbescheid ist rechtskräftig. Für das KJ 2019 fand eine USt-Sonderprüfung statt. Die Veranlagung zur Einkommensteuer für das KJ 2019 fand nach Vorlage des Berichts zur USt-Sonderprüfung statt. Frage: Hätte der Veranlager den Bericht zur USt-Sonderprüfung mit der Maßgabe auswerten müssen, den fehlenden Ansatz der Vorsteuer bei den Einkünften aus V+V zu berücksichtigen? Besteht eine Änderungsmöglichkeit des bestandskräftigen Bescheids nach § 129 AO aufgrund einer offenbaren Unrichtigkeit? Alle notwendigen Informationen lagen der Finanzbehörde aufgrund des Berichtes zur USt-Sonderprüfung vor.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen