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Ausland,Dokumentation,Verrechnungspreis

Deutsche GmbH bezieht fast ausschließlich Ware von der italienischen Mutter. Die Preise diktiert die italienische Mutter. Finanzamt verlangt Verrechnungspreisdokumentation von der deutschen GmbH. Diese wurden jedoch nicht gemacht! Ab wann muss eine Verrechnungspreisdokumentation gemacht werden? Wer muss diese machen, die italienische Mutter oder die deutsche GmbH? Kann die Verrechnungspreisdokumentation im Nachhinein erstellt werden, oder wie verhält man sich jetzt gegenüber dem Finanzamt am besten?
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