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Übungsleitervergütung,Aufwandsspende,§ 10b EStG

Ein Sportverein (gemeinnütziger Verein) plant, seinen Trainern/-innen und Betreuern/-innen der Jugendmannschaften als Aufwandsentschädigung eine Spendenbescheinigung auszustellen. Die Satzung würde dann den Anspruch z.B. auf Fahrtkosten etc. ausschließen. Ist dieses möglich? Sind Grenzen bei der Höhe der Spende zu beachten?
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