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Verfahrensrecht,Änderung Steuerbescheide,Betriebsaufgabe

Die Steuerpflichtige hat zusammen mit ihrer Schwester Grundstücke durch Erbanfall im Jahr 2017 geerbt. Erblasserin war die Tante der Steuerpflichtigen. Die Erblasserin war verwitwet. Ihr im Jahr 2012 verstorbener Ehemann hatte die Grundstücke im landwirtschaftlichen Betriebsvermögen. Der LuF-Betrieb war ruhend seit 2005. Eine Betriebsaufgabe wurde nicht erklärt. Mit Veranlagung der Einkommensteuer für das Jahr 2015 (im Jahr 2017 nach dem Tod der Erblasserin) wurde die Betriebsaufgabe des LuF-Betriebs steuerlich mit 0 € veranlagt. Die Grundstücke wurden ins Privatvermögen der Erblasserin überführt. Vererbt wurden somit nur Grundstücke im Privatvermögen. Die tatsächliche Betriebsaufgabe des LuF-Betriebs soll nun nachträglich zum Todeszeitpunkt des Ehemanns der Erblasserin im Jahr 2012 erklärt werden. Nur der Ehemann war als Landwirt tätig. Die Ehefrau hatte keine Einkünfte erzielt. Frage: Ist die nachträgliche Mitteilung des korrekten Betriebsaufgabedatums verfahrensrechtlich noch möglich?
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