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§ 370 AO,Steuerhinterziehung,Festsetzungsverjährung

Der Steuerpflichtige war in den Jahren 2008–2010 als Arbeitnehmer tätig. Der Bruttolohn wurde ordnungsgemäß versteuert. Eine Einkommensteuererklärung hatte der Arbeitnehmer jährlich abgegeben. Im Zeitraum von 2006–2010 hatte der Steuerpflichtige verschiedene Nebeneinkünfte, unter anderem als Koch oder auch als Servicekraft in einem Partyservice, die in den Steuererklärungen nicht angegeben wurden. Im Rahmen einer polizeilichen Vernehmung im November 2018 wurde in einem Protokoll nun festgehalten, dass eben in den Jahren 2006–2010 der Steuerpflichtige verschiedene Nebeneinkünfte erzielt hat. Die Steuer-Strafsachenstelle ermittelt nun wegen den Verdachts der Steuerhinterziehung. Hierbei stellen sich mir jetzt zwei Fragen: 1. Ist denn strafrechtlich die Nichtversteuerung der Einkünfte in den Jahren 2006–2010 nicht schon verjährt? 2. Und ist auch eine nachträgliche Versteuerung der bis jetzt nicht erklärten und nicht versteuerten Einnahmen in den Jahren 2006–2010 denn jetzt noch möglich? Ist hier nicht der Steueranspruch verjährt?
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