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Verfahrensrecht,§ 42 AO,Gestaltungsmissbrauch

Sachverhalt: A besitzt ein Mehrfamilienhaus, das er vor mehr als zehn Jahren erworben hat. Er möchte dies nun an seinen volljährigen Sohn B verschenken. Weiter ist angedacht, dass B das Grundstück anschließend an den Vater zum gemeinen Wert zurückverkauft, um von dem Verkaufserlös ein anderes Grundstück zu erwerben. Frage: Stellt diese Vorgehensweise (Schenkung + anschließend Rückkauf) einen Gestaltungsmissbrauch i. S. v. § 42 AO dar? Sofern dies keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt, führt die Schenkung mit direktem Rückverkauf zu (neuen) Anschaffungskosten und damit einer neuen AfA-Bemessungsgrundlage beim Vater?
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