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Verfahrensrecht,Selbstanzeige,Festsetzungsverjährung

Folgender Sachverhalt: Mein Mandant hat 1993 sein Geld (ca. 25.000 DM) auf ein Konto in Österreich eingezahlt. Dieses Konto lief auf den Namen seines Bruders. Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Schenkung unter Brüdern handelte. Der Bruder ist mittlerweile (2001) verstorben, Erbin war dessen Ehefrau. Die Witwe hat 2017 das Konto in Österreich aufgelöst und sich das Geld bar auszahlen lassen. Das Geld (ca. 37.000 €) hat sie 2017 meinem Mandanten überlassen (da es ja ursprünglich auch von ihm eingezahlt wurde). Hierbei gehe ich davon aus, dass es sich um eine Schenkung der Witwe an meinen Mandanten handelt. Nun kam eine Mitteilung vom FA an die Witwe, dass sie Einkünfte 2017 nacherklären soll. Bis auf die Einzahlungsquittung von 1993 sind keine Unterlagen/Belege mehr verfügbar. Die Bank hat offenbar auch keine Unterlagen mehr. Wie ist nun zu verfahren? Reicht die Nacherklärungsfrist der zu schätzenden Zinsen für zehn Jahre aus?
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