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§ 55 AO,§ 58 AO,§ 62 AO

Mein Mandant ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Zweck: „Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die ... Ortsgruppe ... verfolgt Ziele des Natur-, Tier- und Denkmalschutzes sowie des Umweltschutzes im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Entwicklung.“ Er hat folgende jährliche Einnahmen: Pachteinnahmen ca. 2.000 € Einnahmen aus Lohnarbeiten ca. 5.000 € Spenden ca. 200 € Erlöse aus Heuverkauf ca. 18.000 € Einnahmen Naturschutz (öffentliche Zuschüsse etc.) ca. 50.000 € Der Gewinn beträgt rd. 20.000 €. Der Bestand des laufenden Bankkontos beträgt rd. 80.000 €. Er hat sich im Laufe der letzten Jahre auf diesen Betrag gesteigert. Er investiert in landwirtschaftliche Grundstücke, die dem Naturschutz zugeführt werden. Allerdings ist nicht mein Mandant (Ortsgruppe) der Eigentümer, sondern der Landesverband wird Eigentümer der Grundstücke. Frage: Besteht die Gefahr, dass meinem Mandanten (Ortsgruppe) die Gemeinnützigkeit aberkannt wird? Bisher bestehen keine konkreten Pläne über die Verwendung des vorhandenen Vermögens. Trotz Grundstückskäufen steigert sich das vorhandene Vermögen.
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