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Änderung,Steuerbescheid

Steuerpflichtige A hat ein Kind, für das es einen Haushaltsfreibetrag gibt. Daher hat sie Lohnsteuerklasse II. Sie hatte in der Vergangenheit auch immer eine Steuererklärung mit Anlage Kind abgegeben und den Haushaltsfreibetrag erhalten. Bei der Steuererklärung 2020 wurde die Anlage Kind vergessen. Der Bescheid wurde erstellt (ohne Gewährung von Haushaltsfreibetrag und Ausbildungsfreibetrag) und ist bestandskräftig. Jetzt ist aufgefallen, dass die Anlage Kind hätte abgegeben werden müssen und dass ein Haushaltfreibetrag sowie Ausbildungsfreibetrag hätte gewährt werden können, da die Voraussetzungen dafür vorlagen. Frage: Gibt es eine Korrekturvorschrift, nach der die Anlage Kind nachgereicht werden kann? Dem Finanzamt war die Steuerklasse II bewusst und es gibt auch einen Kindergeldbescheid (Grundlagenbescheid?).
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