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Festsetzungsverjährung,Kirchensteuer

Die Eheleute T leben seit 15 Jahren in Deutschland und geben jedes Jahr bis zum 30.06. des Folgejahres die Einkommensteuererklärung ab. Geboren sind beide in Spanien und wurden dort auch römisch-katholisch getauft. Sie verfügen über ein zu versteuerndes Einkommen von zusammen 185.000 € jährlich. Bei ihrer Anmeldung in Deutschland haben sie nicht angegeben, dass sie getauft und somit Mitglied der katholischen Kirche sind. Nunmehr hat sich herausgestellt, dass sie als getaufte Katholiken eigentlich Kirchensteuer hätten bezahlen müssen. Es stellt sich die Frage, bis zu welchem Jahr sie Kirchensteuer nachzahlen müssen, wenn sie dies im Jahr 2022 dem Finanzamt mitteilen.
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