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Änderung von Steuerbescheiden,Widerstreitende Steuerfestsetzungen

Ich habe ein Mandat übernommen und festgestellt, dass die Erstattung der USt VA für 12/2018 bereits in der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG im Jahr 2018 enthalten war. Jetzt habe ich 2019 abgegeben und natürlich diese Erstattung nicht mit angegeben, da der Kollege es ja im Jahr 2018 vorgenommen hatte. Eine Beanstandung für 2018 gab es vom FA nicht. Ein Vorbehalt im Bescheid gibt es nicht. Jetzt für 2019 will das FA diese Erstattung in der Gewinnermittlung 2019 mit einrechnen. Welche Möglichkeit nach § 174 AO zur Berichtigung bzw. Änderung des ESt-Bescheids für 2018 habe ich, denn die Einnahmen gehören ja zu 2019?
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