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verbindliche Auskunft,§ 89 AO

Bei einer gestalterischen Planung (Gründung einer doppelstöckigen Holding über vier bestehende GmbHs) haben wir Unterlagen beim FA eingereicht mit der Bitte um Prüfung. Das FA möchte daraus nun eine verbindliche Auskunft machen, sagt uns aber weder die Kostennote noch die Dauer der Bearbeitung. In § 89 AO steht der Gegenstandswert sehr „undefiniert“ für unsere Belange. Zudem haben wir keine sechs Monate Zeit, denn zum 01.01.2022 soll das Vorhaben starten. Was kostet diese vb Auskunft und wie kann man das Verfahren beim FA beschleunigen? Ist die vb Auskunft auch dann gültig, wenn sie nach Start des Vorhabens erteilt wird? Die Anfrage wurde ja vor Beginn gestellt.
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