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Bekanntgabe Verwaltungsakt,Formalitäten,§ 122 AO

Wann gilt ein steuerlicher Verwaltungsakt als bekanntgegeben, wenn er a) mit Postzustellungsurkunde zugestellt wird oder b) förmlich zugestellt wird (förmliche Zustellung) oder c) per E-Mail zugestellt wird oder d) per Telefax zugestellt wird?
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