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Änderung,Steuerfestsetzung

Meine Mandantin hat in den Jahren 2015 - 2018 ihre Steuererklärungen selber erstellt. Die rechtskräftigen Steuerbescheide für diese Jahre sind vom 14.2.2022 (Aufhebung Vorbehalt der Nachprüfung). Es hatte wegen anderer Punkte eine Einspruchsentscheidung für die Jahre 2015, 2017 und 2018 gegeben. Meine Mandantin hat in ihrer EÜR die gesondert festgestellten Einkünfte ca. 25.0000 Euro in den einzelnen Jahren als Einnahmen angegeben. Somit wurden die Einkünfte doppelt besteuert. Das Jahr 2019 war noch unter Vorbehalt und wurde auf meinen Antrag hin geändert. Der gesondert festgestellte Betrag wurde in der EÜR in der Zeile 15 ausgewiesen. Eine Änderung aufgrund § 129 AO wurde abgewiesen. Ebenso eine Änderung gem. § 174 AO Abs. 1 AO mit der Begründung es liegen keine widerstreitenden Steuerfestsetzungen zwischen den beiden Steuerbescheiden vor. Ich habe Einspruch eingelegt und bin nunmehr gebeten worden, mangels Erfolgsaussichten, die Einsprüche bis zum 30.8.22 zurückzunehmen. Wie sehen Sie meine Erfolgsaussichten? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Thekla Bauwens
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