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Verfahrensrecht,Einspruch,Erlassantrag

A. Sachverhalt ------------------- Ich habe gegen die Festsetzung von Nachzahlungszinsen für den Zeitraum 2015 bis 2018 Einspruch eingelegt, AdV beantragt und mich hierbei auf das Verfahren vor dem BVerfG gestützt. Das Finanzamt hatte dem AdV-Antrag stattgegeben. Wie bekannt, hat das BVerfG die Nachzahlungszinsen erst ab 2019 für verfassungswidrig erklärt. Das Finanzamt möchte jetzt, dass der Einspruch zurückgenommen wird. Ich halte die Festsetzung der Nachzahlungszinsen aus noch anderen Gründen für sachlich unbillig und möchte nunmehr wegen sachlicher Unbilligkeit die Zinsen nach § 227 AO erlassen bekommen. B. Frage ------------ Kann ich im laufenden Einspruchsverfahren auch den Erlass nach § 227 AO beantragen? Da der Einspruch das „schärfste Schwert“ ist, habe ich Sorge, dass ich meine Rechtsposition verschlechtere, wenn ich den Einspruch zurücknehme, weil ich dann die AdV verliere. Ich hatte daher überlegt, dass ich das Einspruchsverfahren fortsetze und bei dem Einspruchsverfahren hilfsweise den Erlass der Zinsen wegen sachlicher Unbilligkeit beantrage. Ist das verfahrensrechtlich so machbar, oder muss ich hierzu anders vorgehen?
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