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§ 122 AO,Bekanntgabefiktion,Bestreiten des Zugangs

Unsere Gesellschaft C GmbH W wurde auf unsere Gesellschaft C GmbH S mit derselben Adresse verschmolzen. Im Handelsregister ist Firma C GmbH W gelöscht. Nach der Löschung werden zwei Briefe vom Finanzamt an Firma C GmbH W geschickt: einer kommt an, einer nicht (am Briefkasten steht C GmbH W nicht mehr dran, sondern nur C GmbH S): Ist richtig bekanntgegeben?
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