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§ 180 AO,gesonderte und einheitliche Feststellung bei Erbengemeinschaften,§ 177 Abs. 1 AO

Ein aus drei Geschwistern bestehende Erbengemeinschaft erhält wenige Monate nach dem Tod des Erblassers eine auf die Erbengemeinschaft ausgestellte Bescheinigung einer Bank über Zinsen und Dividenden. Die Erben „möchten“ diese Einkünfte jedoch nicht in der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Erbengemeinschaft erklärt haben und erklären „ihr“ jeweiliges Drittel in ihrer Einkommensteuererklärung. In der Feststellungserklärung werdern diese Einkünfte nicht berücksichtigt. Dem folgt die Finanzbehörde nicht und fordert, diese Einkünfte in der gemeinsamen Feststellungserklärung zu berücksichtigen. Zu Recht? Bestünde bei Bestandskraft der Einkommensteuerbescheide evtl. die Gefahr, dass diese Einkünfte doppelt berücksichtigt würden?
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