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Festsetzungsfrist,Ende

Bei einem von mir übernommenen Mandat ist folgender Sachverhalt gegeben. Der Vater des Mandaten hat in den Jahren 2004 bis 2006 seinen Betrieb an den Mandanten verpachtet und Ende 2006 auf diesen übergeben. Eine Aufdeckung der stillen Reserven ist nicht erfolgt (§ 6 Abs. 3 EStG). Die Schlussbilanzwerte des Übergebers wurden 1:1 beim Übernehmer eingebucht. Im Anlagevermögen befand sich dabei gewillkürtes Betriebsvermögen (Grund und Boden und Gebäude), das auch notariell auf den Übernehmer übertragen und dort eingebucht wurde (Buchwertfortführung). Offensichtlich wurde dabei übersehen, dass im Grund- und Bodenanteil auch notwendiges Betriebsvermögen des Übergebers enthalten war, das nicht notariell mit übertragen und nach der Übertragung an meinen Mandanten vermietet wurde. Auch für diesen nicht notariell übertragenen Grund- und Bodenanteil wurden beim Übernehmer die Buchwerte fortgeführt. Damit wären damals zum Übertragungsstichtag 31.12.2006 nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übergegangen. Insofern ist eine Betriebsaufgabe erfolgt, die aber bereits im Jahr 2006 gelegen hätte. Wäre diesbezüglich Verjährung eingetreten?
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