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Verfahrensrecht,Stundung,Voraussetzungen

Finanzamt hat USt-Guthaben aus dem Jahr 2017 zurückgehalten. Es wurden Stundungsanträge für die Einkommensteuerrückstände gestellt bis zur Freigabe des Umsatzsteuer-Guthabens. Diese wurden nun bis 31.03.2022 verlängert. Es wurde wegen des USt-Guthabens ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, welches zu dem Ergebnis kommt, das die Umsatzsteuer zu Unrecht geltend gemacht wurde (Umsatzsteuerkarussel). Die Stundung der Einkommensteuer läuft am 31.03.2022 aus. Kann ein weiterer Stundungsantrag gestellt werden?
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