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Kasse,Ladenkasse,Aufzeichnung

Zwei Fälle zur offenen Ladenkasse 1. Fall: Kioskbetreiber (Überschussrechner, Umsatz 100 T€, JÜ 20 T€) möchte eine offene Ladenkasse führen. Zur Ermittlung der Tagesumsätze möchte er einen retrograden Kassenbericht verbunden mit einem Kassenzählprotokoll verwenden. Ist das zulässig? Wenn ja, kann dann die Aufteilung zwischen 7-%- und 19-%-Umsätzen im Schätzweg erfolgen? Sind zusätzliche Aufzeichnungen notwendig? 2. Fall: Metzgerei mit mehreren Imbisswägen (bilanzierungspflichtig). Ein Mitarbeiter, der in einem der Imbisswagen arbeitet, fällt krankheitsbedingt langfristig aus. Der aufgrund der angespannten Personalsituation einzige zur Vertretung zur Verfügung stehende Mitarbeiter leistet zwar gute Arbeit, zeigt sich aber trotz mehrfacher Belehrung unfähig, die vorhandene elektronische Kasse sachgemäß zu bedienen, was durchgängig zu massiven Abweichungen zwischen Kassenaufzeichnungen und tatsächlichem Kassenbestand führt. Der Geschäftsinhaber möchte daher die elektronische Kasse abziehen und eine offene Ladenkasse einrichten. Es ergeben sich die gleichen Fragen wie oben.
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