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Verfahrensrecht,Steuererklärungspflicht,Festsetzungsfrist

Mein Mandant hat vom Finanzamt die Aufforderung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für die Jahre 2016–2020 erhalten. Meines Erachtens greift hier die Festsetzungsverjährung für 2016 und 2017. Mit welcher Begründung/auf welcher Rechtsgrundlage kann das Finanzamt die ESt-Erklärungen noch einfordern?
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