Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Verfahrensrecht,Änderungsvorschrift,Einspruchseinlegung

Es liegt ein Bescheid vom 06.01.2021 über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts auf den 07.03.2018 für Zwecke der Erbschaftsteuer vor. Kein Vorbehaltsvermerk, kein Vorläufigkeitsvermerk. Mit Bescheid vom 24.11.2021 wurde dieser Bescheid zu Ungunsten des Mandanten geändert. „Art der Feststellung: Der Bescheid ist nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO geändert.“ Ist die Änderung des Bescheids anhand der im Bescheid genannten Änderungsvorschrift zulässig? Kann sie mit dem Einspruch angefochten werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen