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Festsetzungsfrist,Änderungsvorschriften,Verjährung

Aufgrund nachträglicher Änderungen der Rente hat das Finanzamt im Januar 2022 geänderte Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2013–2017 (Nachzahlung insgesamt ca. 6.500 €) erlassen. Die Bescheide wurden immer im zweiten Jahr nach dem Jahresende von dem Finanzamt erlassen (also z. B. 2013 im Jahr 2015 usw.). Ist nicht inzwischen eine Verjährung eingetreten, oder können nachträglich übermittelte Rentenänderungen zeitlich unbegrenzt Bescheide ändern?
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