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Feststellungserklärung,GbR

A und B sind je zu 50 % an der vermögensverwaltenden Grundstücks-GbR beteiligt, die ein Gebäude vermietet. Zum 15.01.2021 wird das einzige Grundstück der GbR veräußert. Zum 31.12.2021 bestehen noch erhebliche Mietoffenstände aus dem Jahre 2020 eines Mieters. Muss für die Folgejahre noch eine einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung abgegeben werden, oder können die Mietzahlungen in den Steuererklärungen der Beteiligten direkt erklärt werden?
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