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§ 10d EStG,Verlustfeststellung verfahrensrechtlich,Festsetzungsverjährung bei nicht abgegebenen Steuererklärungen

Für unseren Mandanten wurden für die Jahre 2016 und 2017 Verluste aus Gewerbebetrieb als Mitunternehmer einer Erbengemeinschaft in Höhe von insgesamt ca. 200.000 € festgestellt. Bislang wurden jedoch keine Einkommensteuererklärungen abgebeben. Unser Mandant erzielt ab dem Jahr 2021 erstmalig positive Einkünfte. Wie lang ist eine Verlustfeststellung auf privater Ebene noch möglich bzw. für welche Jahre können nachträglich noch Einkommensteuererklärungen abgegeben werden?
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