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§ 233a AO,Verzinsungszeiträume ab 1. Januar 2019

Die X-GmbH ist aktuell in einer Betriebsprüfung. Es wird in den nächsten Wochen damit gerechnet, dass es einen neuen Körperschaftsteuer-/Gewerbesteuerbescheid für das Jahr 2017 gibt. Es wird grob gesagt mit einer Nachzahlung von 100 T€ KSt und 100 T€ GewSt gerechnet. Frage: Was bedeutet das für die Verzinsung der Nachzahlung vor dem Hintergrund der Verfassungswidrigkeit der Zinssatzhöhe von 6 % sowohl für KSt als auch für GewSt? Der Zinslauf beginnt ja erst nach 15 Monaten, also am 1.4.2019, und somit müsste es doch keine Zinsberechnung geben, oder zählt der Veranlagungszeitraum 2017? Für den Fall, dass der Mandant einen Zinsbescheid erhalten sollte: Ich habe gelesen, dass 6%ige Zinsforderungen nicht mehr vollstreckt werden dürfen. Könnte mein Mandant die Zinsen dann einfach nicht mehr bezahlen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen? Was würden Sie als Lösung vorschlagen, um die hohen Zinsen vermeiden zu können?
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