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Sonderbetriebsausgaben,Verfahrensrecht,Berücksichtigung

A und B (natürliche Personen) haben eine Grundstücks-GbR, die lediglich ein Grundstück vermietet (Anlage V im Rahmen der Feststellungserklärung). Darüber hinaus machen beide Sonderwerbungskosten für ihr individuelles Arbeitszimmer, Fahrten etc. in der Feststellungserklärung geltend. A und B liegen nun im Streit. B möchte von A wissen, welche Sonderwerbungskosten er im Rahmen der Feststellungserklärung geltend macht, da er A misstraut. Frage: Hat B ein Auskunftsrecht hinsichtlich der privaten Sonderwerbungskosten des A?
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