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Einspruch,Beschwer,Einkünfte

Im Einkommensteuerbescheid 2019 des Mandanten werden Einkünfte aus L+F aufgeführt, die aber als Einkünfte aus V+V erklärt wurden. Die Höhe der Einkünfte ist gleich, so dass die Steuerbelastung 2019 unverändert ist. Der Einspruch gegen die falsche Zuordnung der Einkünfte soll mangels Beschwer (keine Steuerbelastungsänderung) vom Finanzamt jetzt abgelehnt werden. Ist das richtig, zumal es sich einmal um „Betriebsvermögen“ und zum anderen um „Privatvermögen“ handelt? Wenn richtig, was passiert in den Folgejahren z. B. bei Verkäufen von Anlagevermögen? Wie ist zu verfahren?
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