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Ausgaben eines Vereins,Mittelverwendung,§ 55 AO

Ein Verein übernimmt anlässlich eines Golfturniers Restaurationsleistungen i.H.v. 200 € → Sektempfang. Ist das nicht Rückgewähr von Mitgliederbeiträgen? Ist das dem gemeinnützigen Bereich zuzuordnen? Im Rahmen des Golfturniers wurden keine Einnahmen erzielt. Sind die Notar- und Gerichtskosten für die Eintragung des Vereins als Kosten dem gemeinnützigen Bereich zuzuordnen?
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